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Allgemeine Informationen
über Veröffentlichungen
Wie können
Sie sich darum bewerben, daß Ihr Buch gedruckt wird?
Wenn Sie wollen,
daß das Abteilungspräsidium des Kultusministeriums für Veröffentlichungen
Ihr Buch druckt;
1. wenden Sie sich
mit zwei Exemplaren (zusammen mit der Diskette) Ihres im Komputermedium
gegschriebenen Buches und mit einer Bewerbung und Lebenslauf
in der Anlage an das Abteilungspräsidium unseres Ministeriums
für Veröffentlichungen.
2. Das Werk, um dessen
Druck man sich beworben hat, wird von der Abteilung für Veröffentlichungsplanung
auf die Tagesornung gestellt, um in den Beratungskommissionen
besprochen zu werden.
Beratungskommisionen
für Veröffentlichungen (BKV): bestehen nach den betreffenden
Vorschriften aus Fachspezialisierten Akademiker, Schriftsteller,
Dichter, Künstler und Gedankenmänner und werden mit Ministerbestätigung
ausgewählt. Die Werke, für deren Veröffentlichung man sich an
unser Präsidium gewendet hat, werden in verschiedenen Beratungskommissionen
(BKV) besprochen. Der Name und die Zahl dieser Kommissionen
wird nach Bedarf bestimmt. Die in1998 gebildeten Kommissionen
(BKV) sind wie folgendes;
- Kinderbücher-BKV
- Weltklassiker-BKV
- Kultur- und Kunstwerke-BKV
- BKV für literarische
Werke
- BKV für Veröffentlichungen,
deren 2. Auflage gedruckt werden wird
- BKV für das 700.
Jahr des Ottomanischen Staats
- BKV für Wissenschaftshistorische
Werke
3. Die Beschlüsse
über die Werke, die auf die Tagesordnung von BKV gestellt und
besprochen worden sind, werden mit Beistimmung der Kommissionsmitglieder,
die in der Anzahl über die Hälfte sind, gefaßt. Die in der Kommission
gefaßten Beschlüsse können meistens in folgender Richtung sein:
-
Drucken des Buches
-
Ablehnung und Rückgabe des Buches
-
Studie des Buches von einem Spezialisten und Vorbereitung
eines Studienberichts
-
Drucken nach Studienbericht
-
Ablehnung und Rückgabe nach Studienbericht
-
Rückgabe zum Autor, damit es nach dem Studienbericht verbessert
wird
-
Drucken nachdem es nach Studienbericht verbessert worden ist
-
u.Ä…
Studie des Werkes,
Buches
Das Werk wird für
die Studie einem Fachspezialisten gesandt, der nach Kommissionsbeschluß
bestimmt worden ist. Dieser Spezialist kann sowohl jemand aus
der Kommission als auch außerhalb der Kommission sein. Von dem
Spezialisten wird verlangt, daß er das Werk in 60 Tagen durchliest
und einen Studienbericht vorbereitet. Dieser vom Spezialisten
vorbereiteter Bericht wird mit dem Werk wieder auf die Tagesordnung
des Kommissions (BKV) gestellt und es wird ein Endbeschluß gefaßt.
Der Druck des
Buches
Das Buch, für dessen
Druck man sich entschieden hat, wird mit allen seinen Exemplaren
und Anlagen der Abteilung für technische Veröffentlichungsarbeiten
ausgehändigt. Dadurch beginnt die Druckphase des Buches. Die
Bücher, die für Drucken ausgewählt worden sind, werden in der
Abteilung für technische Veröffentlichungsarbeiten mit anderen
Büchern, die gedruckt werden, gesammelt. Jedes Jahr wird mit
dem Budget fürs Buchdrucken soviele Bücher gedruckt, die man
finanzieren kann. Die Bücher, die man nicht drucken konnte,
werden in die nächste Budgetperiode übertragen. Das Drucken
der Bücher wird nach der Verordnung des Kultusministeriums verwirklicht,
die am Dienstag, den 31 August 1993 und mit der Nummer 21684
im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist.
Nach dem Druck
Die Bücher, die nachdem
ihre Druckprozeduren vervollständigt worden waren, zur Abteilung
für Verteilung und Lagerung der Veröffentlichungen gebracht
wurden, werden dem Verteilungsprozeß unterworfen. Der Autor
des gedruckten Buches bekommt nach dieser Phase Verfassungsgeld.
Außerdem wird jedem Autor als Verfassungsrecht kostenlos 100
Stück von seinem eigenen Buch gegeben. Man bezahlt Geld für
Verfassungsrecht nach dem am 9. Januar 1996 und mit der Nummer
22518 im Gesetzblatt veröffentlichtenVerordnung über das Verfassungs-
und Verarbeitungsgeld, das von den Staatsinstitutionen und unternehmen
bezahlt werden wird. Die Bücher, die nachdem sie gedruckt worden
sind, zu Lagern gebracht werden, werden nach der bestätigten
Verteilungsliste;
- an
DÖSSÝM, um verkauft zu werden,
-
an das Generaldirektorat für Bibliotheken, damit sie gelesen
werden und in die Sammlungen der Volksbibliotheken reinkommen,
-
um das Lesen zu fördern, an Schulen, Verbände, Stiftungen
und ähnliche Institutionen und Unternehmen, Zivilvolksorganisationen
im Inn- und Ausland, im Falle, daß sie eine schriftliche Forderung
erheben, kostenlos verteilt.
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