Abteilungspräsidium für Veröffentlichungen  
 


    Allgemeine Informationen über Veröffentlichungen

    Wie können Sie sich darum bewerben, daß Ihr Buch gedruckt wird?

    Wenn Sie wollen, daß das Abteilungspräsidium des Kultusministeriums für Veröffentlichungen Ihr Buch druckt;

    1. wenden Sie sich mit zwei Exemplaren (zusammen mit der Diskette) Ihres im Komputermedium gegschriebenen Buches und mit einer Bewerbung und Lebenslauf in der Anlage an das Abteilungspräsidium unseres Ministeriums für Veröffentlichungen.

    2. Das Werk, um dessen Druck man sich beworben hat, wird von der Abteilung für Veröffentlichungsplanung auf die Tagesornung gestellt, um in den Beratungskommissionen besprochen zu werden.

    Beratungskommisionen für Veröffentlichungen (BKV): bestehen nach den betreffenden Vorschriften aus Fachspezialisierten Akademiker, Schriftsteller, Dichter, Künstler und Gedankenmänner und werden mit Ministerbestätigung ausgewählt. Die Werke, für deren Veröffentlichung man sich an unser Präsidium gewendet hat, werden in verschiedenen Beratungskommissionen (BKV) besprochen. Der Name und die Zahl dieser Kommissionen wird nach Bedarf bestimmt. Die in1998 gebildeten Kommissionen (BKV) sind wie folgendes;

    1. Kinderbücher-BKV
    2. Weltklassiker-BKV
    3. Kultur- und Kunstwerke-BKV
    4. BKV für literarische Werke
    5. BKV für Veröffentlichungen, deren 2. Auflage gedruckt werden wird
    6. BKV für das 700. Jahr des Ottomanischen Staats
    7. BKV für Wissenschaftshistorische Werke

3. Die Beschlüsse über die Werke, die auf die Tagesordnung von BKV gestellt und besprochen worden sind, werden mit Beistimmung der Kommissionsmitglieder, die in der Anzahl über die Hälfte sind, gefaßt. Die in der Kommission gefaßten Beschlüsse können meistens in folgender Richtung sein:

    • Drucken des Buches
    • Ablehnung und Rückgabe des Buches
    • Studie des Buches von einem Spezialisten und Vorbereitung eines Studienberichts
    • Drucken nach Studienbericht
    • Ablehnung und Rückgabe nach Studienbericht
    • Rückgabe zum Autor, damit es nach dem Studienbericht verbessert wird
    • Drucken nachdem es nach Studienbericht verbessert worden ist
    • u.Ä…

    Studie des Werkes, Buches

    Das Werk wird für die Studie einem Fachspezialisten gesandt, der nach Kommissionsbeschluß bestimmt worden ist. Dieser Spezialist kann sowohl jemand aus der Kommission als auch außerhalb der Kommission sein. Von dem Spezialisten wird verlangt, daß er das Werk in 60 Tagen durchliest und einen Studienbericht vorbereitet. Dieser vom Spezialisten vorbereiteter Bericht wird mit dem Werk wieder auf die Tagesordnung des Kommissions (BKV) gestellt und es wird ein Endbeschluß gefaßt.

    Der Druck des Buches 

    Das Buch, für dessen Druck man sich entschieden hat, wird mit allen seinen Exemplaren und Anlagen der Abteilung für technische Veröffentlichungsarbeiten ausgehändigt. Dadurch beginnt die Druckphase des Buches. Die Bücher, die für Drucken ausgewählt worden sind, werden in der Abteilung für technische Veröffentlichungsarbeiten mit anderen Büchern, die gedruckt werden, gesammelt. Jedes Jahr wird mit dem Budget fürs Buchdrucken soviele Bücher gedruckt, die man finanzieren kann. Die Bücher, die man nicht drucken konnte, werden in die nächste Budgetperiode übertragen. Das Drucken der Bücher wird nach der Verordnung des Kultusministeriums verwirklicht, die am Dienstag, den 31 August 1993 und mit der Nummer 21684 im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist.

    Nach dem Druck

    Die Bücher, die nachdem ihre Druckprozeduren vervollständigt worden waren, zur Abteilung für Verteilung und Lagerung der Veröffentlichungen gebracht wurden, werden dem Verteilungsprozeß unterworfen. Der Autor des gedruckten Buches bekommt nach dieser Phase Verfassungsgeld. Außerdem wird jedem Autor als Verfassungsrecht kostenlos 100 Stück von seinem eigenen Buch gegeben. Man bezahlt Geld für Verfassungsrecht nach dem am 9. Januar 1996 und mit der Nummer 22518 im Gesetzblatt veröffentlichtenVerordnung über das Verfassungs- und Verarbeitungsgeld, das von den Staatsinstitutionen und unternehmen bezahlt werden wird. Die Bücher, die nachdem sie gedruckt worden sind, zu Lagern gebracht werden, werden nach der bestätigten Verteilungsliste;

    • an DÖSSÝM, um verkauft zu werden,
    • an das Generaldirektorat für Bibliotheken, damit sie gelesen werden und in die Sammlungen der Volksbibliotheken reinkommen,
    • um das Lesen zu fördern, an Schulen, Verbände, Stiftungen und ähnliche Institutionen und Unternehmen, Zivilvolksorganisationen im Inn- und Ausland, im Falle, daß sie eine schriftliche Forderung erheben, kostenlos verteilt.

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