a) Schriftliche Dokumente, Kunstwerke, gedankliche und literarische
Werke unserer nationalen Kultur vorbereiten zu lassen und sie
zu veröffentlichen und veröffentlichen zu lassen.
b) Beratungskommissionen für Veröffentlichungen zu bilden
c) Ahnliche Pflichten, die ihm das Ministerium auferlegen wird,
zu erfüllen.