Das Kultusministerium ist mit der Verordnung mit dem Datum
von 24.01.1989 und der Nummer 354 gegründet, und seine Struktur
und Pflichten sind mit den gesetzlichen Verordnungen mit dem
Datum von 17.03.1989 und mit der Nummer 364, von 13.09.1989
und mit der Nummer 379, von 13.12.1991 und mit der Nummer 468
von neuem geregelt worden.
Als Voraussetzung der Verordnungen ist das Kultusministerium
hauptsächlich dazu verpflichtet, nationale, historische und
kulturelle Werte zu erforschen, zu entwickelt, zu beschützen,
zu beleben, zu bereichern, zu verbreiten, der Öffentlichkeit
einen Überblick über diesen Werten zu geben und dafür zu sorgen,
daß die Öffentlichkeit diese Werte sich zu eigen macht, und
in dieser Weise die Entstehung der nationalen Einheit zu fördern.
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