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Bestimmungen
Artikel 1 - Teilnahmerecht
Anläßlich der Kampagne “Europe, ein gemeinsames Erbe”
organisiert der Europarat für alle Fotografen – Amateure
und Berufsfotografen – einen europäischen Fotografiewett
bewerb.
Artikel 2
– Thema
Die Idee hinter dieser Kampagne ist, eine erweiterte
Definition des Erbes zu fördern. Die anvisierten Bereiche
betreffen Natur und Kultur: Gebäude, Umwelt, Kunstobjekte,
natürliche Ressourcen, Kulturstätten, Landschaften sowie
das immaterielle Erbe.
Die Kampagne
hat zum Ziel:
-
die breite
Öffentlichkeit gegenüber dem Erhalt, der Verwaltung
und Instandhaltung des Kultur- und Naturerbes zu sensilisieren;
-
die menschliche
Dimension und die Funktion des sozialen Zusammenhalts
des Erbes aufzuzeigen;
-
das Zusammengehörigkeitsgefühl
aller durch das Aufzeigen eines gemeinsamen europäischen
Lebensstills zu fördern.
Demnach werden
die Fotos die gesamte Spannweite dieser Kampagne wiederspiegeln
können, zum Beispiel durch:
-
Gebäude
(Schlösser, Kathedralen und andere große religiöse Gebäude,
Universitäten usw.),
-
Landschaften,
Gebiete mit landwirtschaftlicher Nutzung, Küstengebiete,
Berglandschaften (Leuchttürme, Alpengasthöfe, Mühlen,Getreidespeicher,
Terrassen, usw.), Feuchtgebiete, das Meer und die Ozeane,
-
das Kulturgut
der Bibliotheken, das Know-how der Universitäten,
-
die Gärten
der Universitäten, Klöster und Schlösser usw.
-
die Sammlungen
der Botanischen und Zoologischen Museen, Grotten, Fossilien-
Fundstätten,
-
touristisches
Kulturgut: Hotellerie (große Hotels), Transportausstattung
(Häfen und Bahnhöfe, Schiffe), Bade- und Thermalbadeinriichtungen,
alles, was zur Erholung gehört usw.
-
die regionalen
Naturparks, die Nationalparks und natürlichen Denkmäler,
-
Darstellungen
des Erbes aus alles, was zur Erholung gehört usw.
-
die regionalen
Naturparks, die Nationalparks und natürlichen Denkmäler,
-
Darstellungen
des Erbes aus allen anderen Bereichen: aus Sport, Industrie,
Film, Musik, Wissenschaft usw. Als gemeinsames Erbe
aller Europäer.
Artikel 3
– Technische Merkmale
Die Fotografien müssen als Farbbild (Papierabzug auf
13 x 18 cm), weder aufgezogen noch eingerahmt, eingereicht
werden. Jedes Werk, das diesen Vorgaben nicht entspricht,
ist von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Artikel 4
– Anzahl der Fotos
Jeder Teilnehmer kannn maximal drei Fotografien einreichen.
Artikel 5
– Kosten
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kontenlos, die Fotos
werden jedoch nicht an den Fotografen zurückgeschickt.
Artikel 6
– Name des Teilnehmers
Es ist obligatorisch, daß auf der Rückseite jedes
Fotos in Großbuchstaben steht:
-
Name, Vorname,
vollständige Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, und
gegebenenfalls die E-mail-Adresse des Fotografen;
-
Titel des
Werks und geographische Angabe des Orts, wo das Foto
aufgenommen wurde.
Falls notwendig
sollte der obere und untere Teil des Fotos genauer definiert
werden.
Artikel 7 – Einsendefrist
Die Einsendefrist – es gilt der Poststempel – ist
der 31. Mai 2000.
Artikel 8
- Adresse
Die Fotos sind an folgende Adresse zu schicken:
Europarat
Centre Naturopa – Fotowettbewerb
F-67075 Strasbourg Cedex
Artikel 9
– Jury
Die internationale Jury besteht aus sieben Mitglidern
–Berufsfotografen und Expetren – und trifft sich im Juni
2000 zur Auswahl der besten Fotos. Die Gewinner werden
sofort benachrichtigt. Falls ein oder mehrere Fotos ein
und desselben Fotografen ausgewählt werden, dann wird
nur das best klassifizierte ausgezeichnet.
Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich.
Artikel 10
– Hauptkriterien
Die Hauptkriterien für die Auswahl sind:
-
der Bezug
zum Thema,
-
die fotografische
Behandlung des Themas,
-
die fotografischen
Kriterien: Bildeinstellung, Schwierigkeitsgrad der Aufnahme,
Ästhetik, technische Fertigkeiten.
-
die Originalität
des Fotos
Artikel 11
– Preis
1. Preis:15.000
FF (2286 €)
2. Preis:10.000 FF (1524 €)
3. Preis:5.000 FF (762 €)
4. und 13. Preis:1.000 FF (152 €)
14. bis 50. Preis:100 Filme
Artikel 12
– Verwendung
Die besten Fotos werden im Rahmen der Kampagne (Broschüren,
Faltblätter, Poster, Ausstellungen usw.) benutzt. Zu diesem
Zweck verpflichten sich die Gewinner im Gegenzug, dem
Europarat die Originale (Negative und Dias) für eine Dauer
von vier Monaten zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten
ein Belegexemplar der gedruckten Veröffentlichungen.
Artikel 13
– Urheberrecht
Die Fotografen der ausgezeichneten Fotos treten dem
Europarat und den nationalen Organisationsausschüssen
der Kampagne für alle Veröffentlichungen zum Thema der
Kampagne das Recht der Reproduktion kostenlos ab. Der
Europarat verpflichtet sich seinerseits, den Namen des
Fotografen gut sichtbar auf allen gedruckten Dokumenten
zu vermerken.
Artikel 14
Die Organisatoren können nicht zur Verantwortung gezogen
werden, falls der Wettbewerb wegen höherer Gewalt verändert,
verschoben oder abgesagt werden muß.
Artikel 15
Jeder Rechtsstreit – ausgenommen aller in Bezug auf
die Auslegung des Artikels 9 – zwischen dem Generalsekretär
und einem am Wettbewerb teilnehmenden Fotografen unterliegt,
falls eine friedliche Einigung zwischen den Parteien nich
zustande kommt, der Schiedsgrechtbarkeit, nach den in
Erlaß Nr. 481 des Generalsekretariats festgelegten und
vom Ministerkomitee angenommenen Bedingungen.
Artikel 16
Mit der Einsendung der Arbeiten für den Wettbewerb
erklärt sich der Absender mit den oben erwähnten Bestimmungen
einverstanden.
Europarat
Centre Naturopa
Fotowettbewerb
F-67075 Strasbourg Cedex
Tel.: 33 (0)3 88 41 31 91/97
Fax.: 33 (0)3 88 41 27 15
E-mail: centre.naturopa@coe.int
Internet: http://www.nature.coe.int
http://culture.coe.fr/patrimonium
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