Europäischer Fotowettbewerb  
 
Bestimmungen


Artikel 1 - Teilnahmerecht
Anläßlich der Kampagne “Europe, ein gemeinsames Erbe” organisiert der Europarat für alle Fotografen – Amateure und Berufsfotografen – einen europäischen Fotografiewett bewerb.

Artikel 2 – Thema
Die Idee hinter dieser Kampagne ist, eine erweiterte Definition des Erbes zu fördern. Die anvisierten Bereiche betreffen Natur und Kultur: Gebäude, Umwelt, Kunstobjekte, natürliche Ressourcen, Kulturstätten, Landschaften sowie das immaterielle Erbe.

Die Kampagne hat zum Ziel:

  • die breite Öffentlichkeit gegenüber dem Erhalt, der Verwaltung und Instandhaltung des Kultur- und Naturerbes zu sensilisieren;
  • die menschliche Dimension und die Funktion des sozialen Zusammenhalts des Erbes aufzuzeigen;
  • das Zusammengehörigkeitsgefühl aller durch das Aufzeigen eines gemeinsamen europäischen Lebensstills zu fördern.

Demnach werden die Fotos die gesamte Spannweite dieser Kampagne wiederspiegeln können, zum Beispiel durch:

  • Gebäude (Schlösser, Kathedralen und andere große religiöse Geb­äude, Universitäten usw.),
  • Landschaften, Gebiete mit landwirtschaftlicher Nutzung, Küstengebiete, Berglandschaften (Leuchttürme, Alpengasthöfe, Mühlen,Getreidespeicher, Terrassen, usw.), Feuchtgebiete, das Meer und die Ozeane,
  • das Kulturgut der Bibliotheken, das Know-how der Universitäten,
  • die Gärten der Universitäten, Klöster und Schlösser usw.
  • die Sammlungen der Botanischen und Zoologischen Museen, Grotten, Fossilien- Fundstätten,
  • touristisches Kulturgut: Hotellerie (große Hotels), Transportausstattung (Häfen und Bahnhöfe, Schiffe), Bade- und Thermalbadeinriichtungen, alles, was zur Erholung gehört usw.
  • die regionalen Naturparks, die Nationalparks und natürlichen Denkmäler,
  • Darstellungen des Erbes aus alles, was zur Erholung gehört usw.
  • die regionalen Naturparks, die Nationalparks und natürlichen Denkmäler,
  • Darstellungen des Erbes aus allen anderen Bereichen: aus Sport, Industrie, Film, Musik, Wissenschaft usw. Als gemeinsames Erbe aller Europäer.

Artikel 3 – Technische Merkmale
Die Fotografien müssen als Farbbild (Papierabzug auf 13 x 18 cm), weder aufgezogen noch eingerahmt, eingereicht werden. Jedes Werk, das diesen Vorgaben nicht entspricht, ist von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

Artikel 4 – Anzahl der Fotos
Jeder Teilnehmer kannn maximal drei Fotografien einreichen.

Artikel 5 – Kosten
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kontenlos, die Fotos werden jedoch nicht an den Fotografen zurückgeschickt.

Artikel 6 – Name des Teilnehmers
Es ist obligatorisch, daß auf der Rückseite jedes Fotos in Großbuchstaben steht:

  • Name, Vorname, vollständige Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, und gegebenenfalls die E-mail-Adresse des Fotografen;
  • Titel des Werks und geographische Angabe des Orts, wo das Foto aufgenommen wurde.
Falls notwendig sollte der obere und untere Teil des Fotos genauer definiert werden.


Artikel 7 – Einsendefrist
Die Einsendefrist – es gilt der Poststempel – ist der 31. Mai 2000.

Artikel 8 -  Adresse
Die Fotos sind an folgende Adresse zu schicken:
Europarat
Centre Naturopa – Fotowettbewerb
F-67075 Strasbourg Cedex

Artikel 9 – Jury
Die internationale Jury besteht aus sieben Mitglidern –Berufsfotografen und Expetren – und trifft sich im Juni 2000 zur Auswahl der besten Fotos. Die Gewinner werden sofort benachrichtigt. Falls ein oder mehrere Fotos ein und desselben Fotografen ausgewählt werden, dann wird nur das best klassifizierte ausgezeichnet.
Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich.

Artikel 10 – Hauptkriterien
Die Hauptkriterien für die Auswahl sind:

  • der Bezug zum Thema,
  • die fotografische Behandlung des Themas,
  • die fotografischen Kriterien: Bildeinstellung, Schwierigkeitsgrad der Aufnahme, Ästhetik, technische Fertigkeiten.
  • die Originalität des Fotos

Artikel 11 – Preis

1. Preis:15.000 FF (2286 €)
2. Preis:10.000 FF (1524 €)
3. Preis:5.000 FF (762 €)
4. und 13. Preis:1.000 FF (152 €)
14. bis 50. Preis:100 Filme

Artikel 12 – Verwendung
Die besten Fotos werden im Rahmen der Kampagne (Broschüren, Faltblätter, Poster, Ausstellungen usw.) benutzt. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Gewinner im Gegenzug, dem Europarat die Originale (Negative und Dias) für eine Dauer von vier Monaten zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten ein Belegexemplar der gedruckten Veröffentlichungen.

Artikel 13 – Urheberrecht
Die Fotografen der ausgezeichneten Fotos treten dem Europarat und den nationalen Organisationsausschüssen der Kampagne für alle Veröffentlichungen zum Thema der Kampagne das Recht der Reproduktion kostenlos ab. Der Europarat verpflichtet sich seinerseits, den Namen des Fotografen gut sichtbar auf allen gedruckten Dokumenten zu vermerken.

Artikel 14
Die Organisatoren können nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls der Wettbewerb wegen höherer Gewalt verändert, verschoben oder abgesagt werden muß.

Artikel 15
Jeder Rechtsstreit – ausgenommen aller in Bezug auf die Auslegung des Artikels 9 – zwischen dem Generalsekretär und einem am Wettbewerb teilnehmenden Fotografen unterliegt, falls eine friedliche Einigung zwischen den Parteien nich zustande kommt, der Schiedsgrechtbarkeit, nach den in Erlaß Nr. 481 des Generalsekretariats festgelegten und vom Ministerkomitee angenommenen Bedingungen.

Artikel 16
Mit der Einsendung der Arbeiten für den Wettbewerb erklärt sich der Absender mit den oben erwähnten Bestimmungen einverstanden.

Europarat
Centre Naturopa
Fotowettbewerb
F-67075 Strasbourg Cedex
Tel.: 33 (0)3 88 41 31 91/97
Fax.: 33 (0)3 88 41 27 15
E-mail: centre.naturopa@coe.int
Internet: http://www.nature.coe.int
http://culture.coe.fr/patrimonium

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